Der Stiftungszweck

Die Hamburger Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche hat als einzigen Stiftungszweck die Förderung der Bildung und Ausbildung blinder und sehbehinderter Kinder, Jugendlicher und Jungerwachsener.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die jährlich anfallenden Erträge aus der Verwaltung des Stiftungsvermögens werden überwiegend ausgeschüttet.
Anträge auf Zuwendungen können von dem Verein
„Freunde blinder und sehbehinderter Kinder e.V.", anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie blinden und sehbehinderten Kindern, Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Anträge von natürlichen Personen bedürfen der zu begründenden Beführwortung durch den Vorstand der
„Freunde blinder und sehbehinderter Kinder e.V.“.

Brailleschrift