Die Hamburger Stiftung für blinde und sehbehinderte
Kinder und Jugendliche hat als einzigen Stiftungszweck die Förderung der
Bildung und Ausbildung blinder und sehbehinderter Kinder, Jugendlicher und
Jungerwachsener.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
Die jährlich anfallenden Erträge aus der Verwaltung
des Stiftungsvermögens werden überwiegend ausgeschüttet.
Anträge auf Zuwendungen können von dem Verein
„Freunde blinder und sehbehinderter Kinder e.V.", anderen steuerbegünstigten
Körperschaften oder Körperschaften
des öffentlichen Rechts sowie blinden und sehbehinderten Kindern, Jugendlichen,
deren Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Anträge von natürlichen Personen bedürfen der zu begründenden
Beführwortung durch den Vorstand der
„Freunde blinder und sehbehinderter Kinder e.V.“.