Die Stiftung wurde 2001 von dem Verein
„Freunde blinder und sehbehinderter Kinder e.V.“ gegründet.
Sie ist eine rechtskräftige und gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen
Rechts mit Sitz in Hamburg.
Das Stiftungskapital kann durch Zuwendungen der
„Freunde blinder und sehbehinderter Kinder e.V." sowie anderer Institutionen
oder anderer Personen erhöht werden
(Zustiftungen).
Nicht zweckbestimmte Spenden werden direkt dem Verein
„Freunde blinder und sehbehinderter Kinder e.V.“ zugeführt.
Mit einer Zustiftung zu Lebzeit hat der Stifter die Möglichkeit, persönlich
die Ergebnisse seiner Stiftung zu verfolgen. Die Zustiftung kann namentlich
benannt werden; auf Wunsch erhält der Stifter abzustimmende Mitwirkungsrechte.
Auch bei testamentarisch verfügten Zustiftungen wird der Name des Stifters
dauerhaft genannt.
Zustiftungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen sowie Spenden gehören zu
den steuerlich begünstigten Ausgaben. Steuerfrei sind Zuwendungen an
eine steuerbegünstigte Stiftung.
Dies betrifft sowohl die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie etwaige Grunderwerbssteuer.